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IGEL-Leistungen sind medizinische diagnostische und  therapeutische Leistungen, die über die Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgehen.

Hierunter fallen unter Anderem Tauglichkeitsuntersuchungen für Sport, Freizeit und Beruf, vom Patienten gewünschte Vorsorgeleistungen, welche nicht im Vorsorgekatalog der Krankenkassen enthalten sind, reisemedizinische Beratungen und Impfungen.

Ebenso werden "alternative Heilmethoden" von den Krankenkassen nicht erstattet, wie zum Beispiel die Neuraltherapie oder Vitamin-Aufbau-Kuren.

Atteste und Bescheinigungen, welche nicht die kassenärztliche Versorgung beinhaltet, müssen ebenfalls vom Patienten privat bezahlt werden, wie zum Beispiel Sportatteste, Schul-und Kindergarten- und Kinderkrippenbescheinigungen.

Diese Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Patienten direkt abgerechnet und können nicht bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden und werden auch nicht bei der Ermittlung der Zuzahlungs-Belastungsgrenze berücksichtigt.




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